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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 13/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Kettig

Am Montag, 27.02.2023, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Trägerschaft und Finanzsituation der Kindertageseinrichtung "Arche Noah" in der Ortsgemeinde Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Gewährsträgerschaft für den Kindertagesstättenbereich zum 01.08.2023 auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm zu übertragen. Hiermit übernimmt die Verbandsgemeinde alle der Ortsgemeinde aus dem Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz zugeordneten Verpflichtungen.

Insbesondere geht hiermit die Verpflichtung auf die Verbandsgemeinde über, die nach dem Kindertagesstättenbedarfsplan vorzuhaltenden Platzkapazitäten zu schaffen. Perspektivisch u.a. im Rahmen der Erweiterung von Wohnbauflächen oder durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich entstehende Ansprüche werden durch die Verbandsgemeinde abgedeckt und die Investitionskosten getragen.

Die Ortsgemeinde Kettig wird somit in das Kindertagesstättenbedarfsplanungssystem der Verbandsgemeinde integriert. Die Frage der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte „Arche Noah“ bleibt hiervon unberührt. Die Verbandsgemeinde bedient sich des Betriebsträgers „Ortsgemeinde Kettig“ zur Sicherstellung der Angebote.

Das Bestandsgebäude der Kindertageseinrichtung „Arche Noah“ verbleibt im Besitz und Eigentum der Ortsgemeinde Kettig. Zur Schaffung der zusätzlich notwendigen Kapazitäten (Regel- und Hortbereich) überträgt die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde die hierfür erworbenen Flächen „Anwesen Fuchs“, nach dem Abriss der vorhandenen Gebäude im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages zinsfrei. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Zustimmung zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2022 nach 2023

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die aufgeführten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 247.500,00 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.045.105,43 € aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen werden nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen in Höhe von 2.910.230,00 € übertragen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kettig für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form anzunehmen.

Vollzug des § 33 GemO

Der Ortsgemeinderat hat den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Bediensteten für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen.

1. Änderung der Vereinsförderrichtlinien vom 08.01.2011

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der vorgeschlagenen Vereinsförderung rückwirkend zum 1.1.2023 zuzustimmen.

Aktueller Sachstand zum örtlichen Hochwasserschutzkonzept

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Erstellung eines örtlichen Hochwasservorsorgekonzeptes für Starkregenereignisse als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge erneut auszuschreiben sowie einen neuen Förderantrag zu stellen. Der bisherige Bewilligungsbescheid soll zurückgenommen werden.

Vergabe von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten verschiedener Gewerke der Bauunterhaltung im Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, sich bei den genannten Fachlosen an der Gemeinschaftsausschreibung „Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsaufgaben“ (mit der Verbandsgemeinde, den Verbandsgemeindewerken und den weiteren verbandsangehörigen Städten/Ortsgemeinden) zu beteiligen und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.

Abschluss eines Betriebsführungs- und Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlage in Kettig

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig der Ausschreibung über den Abschluss eines Betriebsführungs- und Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtungsanlage in Kettig zugestimmt und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Weißenthurm ermächtig, im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde zu erteilen.

Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, an dem Förderprogramm teilzunehmen und sich für 20 Jahre an die nachhaltige klimaangepasste Waldbewirtschaftung zu binden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Anträge zu stellen und im Vorfeld die Zertifizierung zu beantragen.

Löschung des Wohnplatznamens "Wies'n Hof"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Wohnplatznamen „Wies’n Hof“ zu löschen.

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.