Am Donnerstag, 25.01.2024, fand eine 23. Sitzung des Werkausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Der Werkausschuss hat dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Freizeit-/Wirtschafts-unternehmens der Stadt Mülheim-Kärlich mit einer Bilanzsumme in Höhe von 13.500.323,56 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 708.166,13 EUR wird festgestellt. |
| 2. | Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 708.166,13 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Im Wirtschaftsjahr 2022 ist ein ausgabewirksamer Jahresverlust in Höhe von 630.790,88 EUR entstanden. Es wird beschlossen, diesen ausgabewirksamen Jahresverlust durch die Stadt Mülheim-Kärlich mittels Einzahlung in Höhe von 630.790,88 EUR in die Allgemeine Rücklage auszugleichen. |
| 4. | Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 708.166,13 EUR setzt sich per Saldo aus den Jahresergebnissen der einzelnen Betriebszweige des Freizeit-/Wirtschaftsunternehmens der Stadt Mülheim-Kärlich zusammen. Es wird beschlossen, den Jahresgewinn des Betriebszweiges Tennisanlage in Höhe von 18.735,74 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der sich per Saldo ergebende Jahresverlust der übrigen Betriebszweige in Höhe von 726.901,87 EUR wird durch Entnahme in Höhe von 630.790,88 EUR aus der Allgemeinen Rücklage sowie in Höhe von 96.110,99 EUR durch einen Darlehensverzicht seitens der Stadt Mülheim-Kärlich ausgeglichen. Dies hat den folgenden Hintergrund: Aus steuerlichen Gründen darf der Jahresgewinn des Betriebszweiges Tennisanlage den sich per Saldo ergebenden Jahresverlust der übrigen Betriebszweige nicht ausgleichen, da die Finanzverwaltung anderenfalls eine Gewinnausschüttung des Betriebszweiges Tennisanlage an den Hoheitsbereich der Stadt Mülheim-Kärlich annimmt. |
| 5. | Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandgemeinde Weißenthurm wird Entlastung erteilt. |