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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 14/2023
Aus den Gemeinden
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13. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Satzung vom 31.03.2023 zur 13. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Weißenthurm vom 15.12.2009

Der Verbandsgemeinderat hat am 29.03.2021 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21.02.1974 (GVBl. S. 98) in den derzeit geltenden Fassungen die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

1. § 9 „Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige“ wird der Absatz 4 wie folgt neu

neu gefasst:

(4) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für:

1. den Wehrleiter 567,26 Euro.

Der Betrag von 567,26 € setzt sich aus einem monatlichen Grundbetrag von 509,09 € und einem Zuschlag für 7 örtliche Feuerwehreinheiten à 8,31 € = 58,17 € zusammen.

2. den Wehrführer der Feuerwehreinheit

Bassenheim 156,76 Euro,

Kettig 117,57 Euro,

Mülheim-Kärlich 156,76 Euro,

Rheindörfer 137,17 Euro,

Urmitz 137,17 Euro,

Weißenthurm 156,76 Euro,

Umweltzug 137,17 Euro.

3. den Vertreter des Wehrführers der Feuerwehreinheit

Bassenheim 78,38 Euro,

Kettig 58,78 Euro,

Mülheim-Kärlich 78,38 Euro,

Rheindörfer 68,58 Euro,

Urmitz 68,58 Euro,

Weißenthurm 78,38 Euro,

Umweltzug 68,58 Euro.

4. jeden der jeweils zwei Gerätewarte der Feuerwehreinheit

Bassenheim 195,85 Euro,

Mülheim-Kärlich 195,85 Euro,

Weißenthurm 195,85 Euro,

5. den Gerätewart der Feuerwehreinheit

Kettig 146,89 Euro,

Rheindörfer 171,37 Euro,

Urmitz 171,37 Euro,

Umweltzug 171,37 Euro.

6. die Atemschutzgerätewarte in Abhängigkeit von der Anzahl der vorhandenen

Geräte, und zwar:

ab 10 Atemschutzgeräten 146,89 Euro,

ab 20 Atemschutzgeräten 195,85 Euro.

7. die Jugendfeuerwehrwarte 39,41 Euro.

8. die Feuerwehrangehörigen für die Alarm- und Einsatzplanung 195,85 Euro.

9. die Feuerwehrangehörigen für die Bedienung, Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel 195,85 Euro.

10. die Ausbilder in Gemein- den sowie die Feuerwehrangehörigen, die regelmäßig brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit in der Brandschutzerziehung und -aufklärung leisten. Festbetrag je Aus- bildungsstunde 16,17 Euro.

Der stellvertretende Wehrleiter erhält die Hälfte der dem Wehrleiter zustehenden Aufwandsentschädigung.

2. Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weißenthurm, den 31.03.2023 — Thomas Przybylla
 — Bürgermeister