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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 14/2023
Aus den Gemeinden
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalanlagen auf den kommunalen Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Grabmalanlagen auf Friedhöfen unterliegen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Deshalb sollen sie mindestens einmal im Jahr durch den Friedhofsträger auf ihre Standsicherheit überprüft werden.

Aus diesem Grund haben die einzelnen Städte und Ortsgemeinden eine Fachfirma beauftragt, diese Standsicherheitsprüfung der Grabmale gemäß der UVV „VSG 4.7“ durchzuführen. Somit erfolgt diese sicherheitsrelevante Aufgabe streng nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften unter Beachtung der jeweiligen Friedhofssatzungen und der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie.

Für die Überprüfung der Grabmalanlagen auf den Friedhöfen sind folgende Termine mit Uhrzeit vorgesehen:

Bassenheim

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 11:00 Uhr

Kärlich

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 11:35 Uhr

Kaltenengers

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 14:30 Uhr

Kettig

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 12:05 Uhr

Mülheim

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 10:00 Uhr

Sankt Sebastian

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 14:55 Uhr

Urmitz

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 14:00 Uhr

Weißenthurm

Dienstag, 11.04.2023, ab ca. 12:50 Uhr

An jedem Grabstein wird ein spezielles technisches Messgerät angelegt und belastet diesen mit langsam ansteigender Kraft. Die Grabmale müssen einer Krafteinwirkung von 300 Newton (rund 30 Kilogramm) standhalten, ohne dabei ins Wanken zu geraten. Alle Daten und Messungen werden mit Hilfe eines Computers in einem Protokoll festgehalten.

Nach Abschluss der Prüfung wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt, der das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweils aufgebrachten Prüflast beinhaltet. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen farblichen Warnhinweis als Aufkleber.

Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden anschließend durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm benachrichtigt und aufgefordert, die entsprechenden Sicherungs- und Reparaturmaßnahmen zu veranlassen.

Im Sinne der Sicherheit aller Friedhofsbesucher hoffen wir auf Ihr Verständnis.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm durch Frau Diethild Eßer, Tel. 02637 / 913-105.

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