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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 14/2024
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ausschusses für Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Kaltenengers



Am Donnerstag, 14.03.2024, fand eine Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten der Ortsgemeinde Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Abschluss eines Leasingvertrages für ein Fahrzeug für den Betriebshof

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat einstimmig beschlossen, dass der Ortsbürgermeister beauftragt wird, hinsichtlich des neuen anzuschaffenden E-Nutzfahrzeuges (Renault Kangoo Rapid E-Tech Electric 22 KW Advance L 1 Open Sesame, 4-türig), einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten, abzuschließen.

Wahlplakatierung in Form von Großwahlwerbetafeln (Plakatwände) in der Ortsgemeinde Kaltenengers

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, den Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die Wahlwerbung zukünftig grundsätzlich nur noch an den dafür vorgesehenen beiden Großwerbetafeln errichtet werden sollen. Daraus ergibt sich u. a. auch ein möglicher Kauf bzw. Bau der Tafeln sowie die Errichtung im Zusammenhang mit aktuellen und zukünftigen Wahlen.

KIPKI Sachstand

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Standort "Trinkwasserbrunnen"

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, den Trinkwasserbrunnen unter dem Pavillon an der Grundschule aufzustellen.

Abstellfläche für Nutzfahrzeuge

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Errichtung von 3 Lagerhallen sowie einer Garagenanlage

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen.

Dem Antragsteller wird jedoch anheimgestellt, eine Überplanung der gewerblichen Baufläche vorzunehmen und die Wald- und Forstflächen außer Acht zu lassen.