Am Donnerstag, 13.03.2025, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028
Der Stadtrat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Weißenthurm ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026-2028
Der Stadtrat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz und GmbH zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Weißenthurm ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Weißenthurm teilnimmt namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen. |
| 4. | Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Normalstrom |
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| Keine Anforderungen an die Erzeugungsart |
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| B Beschaffungsmodell |
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| Strukturierte Beschaffung-Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| Spotmarktmodell: 70 % der Prognosemenge am Terminmarkt; |
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| Restmenge am Spotmarkt (nur für die RLM (leistungsmessenden) Lieferstellen) |
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| C Zuordnung |
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| Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Stadt |