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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 14/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Stadtrates von Weißenthurm

Am Donnerstag, 13.03.2025, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028

Der Stadtrat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

1.

Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Weißenthurm ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4.

Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026-2028

Der Stadtrat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

1.

Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz und GmbH zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Weißenthurm ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Weißenthurm teilnimmt namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen.

4.

Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

B Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung-Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

Spotmarktmodell: 70 % der Prognosemenge am Terminmarkt;

Restmenge am Spotmarkt (nur für die RLM (leistungsmessenden) Lieferstellen)

C Zuordnung

Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Stadt