Am Donnerstag, 21.03.2024, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Organisation der Forstreviere Macken, Rhens und Untermosel
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Organisationsvorschlag des Forstamtes Koblenz zuzustimmen.
Vollzug des § 33 Gemeindeordnung (GemO)
Der Ortsgemeinderat hat den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Bediensteten für das Jahr 2023 zur Kenntnis genommen.
Vergabe der Glasreinigung
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den Auftrag, vorbehaltlich der abschließenden vergaberechtlichen Prüfung, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.
Sportlerheim Dachsanierung und Heizung/Deckenstrahlplatten
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Verwaltung aufgrund der Dringlichkeit und zur Abwehr eines größeren Schadens mit der unmittelbaren Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren zu beauftragen.
Weiterhin wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt die Anbringung einer Photovoltaikanlage zu prüfen.
Zustimmung zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2023 nach 2024
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 494.455,00 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.070.080 € aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kettig für das Haushaltsjahr 2024
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2024 anzunehmen.
Vertragsangebot im Rahmen des Entschuldungsprogramms PEK-RP
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Vertragsangebot bezüglich des Entschuldungsprogramms PEK-RP anzunehmen und den Ortsbürgermeister zum Abschluss des Vertrages zu beauftragen.
Auftragsvergabe für die Errichtung eines Kirmesbaumfundament
Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, die Maßnahme umzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Kommunalaufsicht, den Auftrag für die Errichtung (Instandhaltung) des Kirmesbaumfundaments an den Rahmenvertragspartner zu erteilen.
Außerdem wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde zu erteilen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einstimmig einen Beschluss zu einer Personalangelegenheit gefasst.