Am Donnerstag, 13.03.2025, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von St. Sebastian statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Vollzug des § 33 Gemeindeordnung (GemO)
Der Ortsgemeinderat hat den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Bediensteten für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.
Austausch digitaler Endgeräte (Schülertablets) an der Lindenbaum Grundschule St. Sebastian
Der Ortsgemeinderat hat der Beschaffung der iPads und Hüllen inklusive Tastaturen zugestimmt. Zur zeitnahen Umsetzung des Austauschs wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, die hierzu notwendigen Vergaben vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durchzuführen.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde St. Sebastian ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde St. Sebastian vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde St. Sebastian verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Gemeinde St. Sebastian nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen. |
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026-2028
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz und GmbH zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde St. Sebastian ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeine St. Sebastian teilnimmt namens und im Auftrag der Ortsgemeinde St. Sebastian vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde St. Sebastian verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Gemeinde St. Sebastian nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
A Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33% Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
B Beschaffungsmodell
Strukturierte Beschaffung-Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr
C Zuordnung
Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Ortsgemeinde
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 anzunehmen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat Beschlüsse zu Grundstücksangelegenheiten gefasst.