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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 15/2026
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Verbandsgemeinderates Weißenthurm

Am Mittwoch, 25.03.2026, fand eine 9. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Berichtspflicht von Kommunalbeamten auf Zeit

Der Verbandsgemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen.

Vollzug des § 33 GemO

Der Verbandsgemeinderat hat den Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Bediensteten für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen.

Beratung und Beschlussfassung über eine interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren im Rahmen des IKZ-Sonderförderungsprogramm „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz"

1. Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Neuwied und den Verbandsgemeinden Weißenthurm und Bad Hönningen zur gemeinsamen Anschaffung und Nutzung von Zufahrtssperren im Rahmen des IKZ-Sonderförderungsprogramms „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz" in der vorliegenden Form zuzustimmen.

2. Der Verbandsgemeinderat hat das Konzept der Zusammenarbeit zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, dem Abschluss der Vereinbarung zur rechtlichen Regelung der Zusammenarbeit sowie des internen Mittelausgleichs zuzustimmen.

3. Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Stadtverwaltung Neuwied, stellvertretend für den Kooperationsverbund, zu legitimieren, Erklärungen etc. abgeben zu können und als zentraler Ansprechpartner für das Förderverfahren alle notwendigen Handlungen gegenüber der Bewilligungsbehörde (Antragsstellung, Verwendungsnachweis-führung etc.) vornehmen zu können.

4. Vorbehaltlich des Zustandekommens der unter Punkt 2. genannten Vereinbarung hat der Verbandsgemeinderat einstimmig beschlossen, die Stadtverwaltung Neuwied im Rahmen dieser Kooperation zu ermächtigen, die Zufahrtssperren inkl. erforderlichem Zubehör im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Vertrag zur Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sowie Gefahrhunden

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Erhöhung des Tagessatzes für die Unterbringung von Gefahrhunden auf 30,00 Euro im ersten Jahr, auf 25,00 Euro im zweiten Jahr, auf 20,00 Euro im dritten Jahr und 0,00 Euro ab dem vierten Jahr zuzustimmen.

Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Stadt Andernach und Verbandsgemeinde Pellenz, gemeinsam mit dem dortigen Bürgermeister und Oberbürgermeister den geänderten Vertrag zu unterzeichnen.

Evaluation des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr sowie Fahrzeug-beschaffungen im Jahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der abschließenden Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm einschließlich der vorgenommenen Abweichungen betreffend die Fahrzeugaussonderung zuzustimmen. Auch alle zukünftig auszusondernden Einsatzfahrzeuge sind zeitnah zu versteigern. Der Einleitung von Vergabeverfahren für drei MTF-FÜ sowie zwei TLF 3000 wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Bürgermeister - im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden - zur Auftragsvergabe der drei MTF-FÜ sowie der zwei TLF 3000 an den wirtschaftlichsten Bieter zu ermächtigen.

Vergabe der Mittagsverpflegung am Schulzentrum Mülheim-Kärlich

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Mülheim-Kärlich für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 zum Angebotspreis von 5,33 Euro (brutto) pro Tag und Schüler/in inklusive der Verlängerungsoption um ein Jahr zu vergeben.

Information zur Kostenentwicklung der Teilrevitalisierung der Kindertagesstätte "Kirchstraße" in Weißenthurm

Der Verbandsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kostendarstellung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, die ursprüngliche Baukostenobergrenze für die Teilrevitalisierung des Gebäudes auf 600.000 € anzuheben.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2025

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die Übertragung der Ermächtigungen

  • für ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 1.050.500,00 Euro,
  • für Investitionsauszahlungen in Höhe von 12.537.650,00 Euro,
  • für die Aufnahme von Investitionsdarlehen in Höhe von 9.231.550,00 Euro

aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Aufnahme von Investitionsdarlehen

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen in Anspruch zu nehmen.

Auftragsvergabe zur Lieferung eines Frontauslegers mit Anbaugerät

Der Verbandsgemeinderat hat mit zwei Stimmenthaltungen beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Auftragsvergabe im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen.

Vorabinformation über die Bestellung eines Werkleiters für den Eigenbetrieb des Abwasserzweckverbandes "Industriepark A 61 / GVZ Koblenz"

Der Verbandsgemeinderat hat die Vorabinformation zur Kenntnis genommen.

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Weißenthurm und den Stadtwerken Andernach GmbH

Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Weißenthurm und den Stadtwerken Andernach GmbH zuzustimmen. Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung der VG Weißenthurm gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse zugunsten der WKW GmbH gemäß § 104 GemO sowie Abschluss einer Freistellungsvereinbarung mit der SWK GmbH

Der Verbandsgemeinderat hat unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

- der Überleitung von zwei Mitarbeitern der Verbandsgemeinde an die WKW GmbH und dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrags;

- der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Sinne des § 104 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Sicherung der Zusatzversorgungsansprüche dieser Mitarbeiter sowie der künftigen Mitarbeiter der Wasserwerke Koblenz/Weißenthurm GmbH nach Maßgabe der genannten Verfahrensweise;

- der Anpassung des Dienstleistungsvertrags zwischen der WKW und der Verbandsgemeinde vom 30.11./12.12.1994, zuletzt geändert am 05.10.2025,

einstimmig zugestimmt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Verbandsgemeinderat einstimmig über eine Vertragsangelegenheit beschlossen.