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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 15/2026
Aus den Gemeinden
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Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Bassenheim

Bekanntmachung gem. § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 26. Juni 2025 (GVBl. S. 171), in der jeweils gültigen Fassung.

Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Feuerwehreinheit Bassenheim, Kettiger Weg 4.

Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 LBKG ist der Vertreter des Wehrführers einer örtlichen Feuerwehrwehreinheit durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.

Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehreinheit Bassenheim für Dienstag, den 19.05.2026, 19.30 Uhr, in das Feuerwehrhaus Bassenheim.

Diese Wahl findet gemäß § 19 Abs. 4 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.

Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bassenheim.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.

Diese dienstliche Veranstaltung ist nichtöffentlich.

gez.
Thomas Przybylla Bürgermeister