Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis der Umlegung „Westlich des Deutschpfädchens“ nach § 53 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bestandsverzeichnis und die Bestandskarte, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebiets aufgeführt ist, liegen vom
02.05.2023 bis einschließlich 01.06.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Zimmer 307, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, während der Dienststunden öffentlich aus.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist die Bekanntmachung unter www.vgwthurm.de; Rubrik Bürger/Bauverwaltung/Umlegungen hinterlegt.