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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 16/2025
Aus den Gemeinden
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Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots in der Straße “Steinacker“ in der Stadt Weißenthurm

Aus Gründen der Ordnung des Verkehrs wurde die Aufstellung von eingeschränkten Haltverbotsschildern, Zeichen 286 StVO, in der Straße „Steinacker“ in der Stadt Weißenthurm angeordnet.

Die neuen Verkehrszeichen befinden sich an folgenden Standorten:

Einfahrt Kolpingstraße / Steinacker (HsNr. 72) (Zeichen 286-10 StVO)

Kurvenbereich Steinacker (Höhe HsNr. 21) (Zeichen 286-30 StVO)

Steinacker (Höhe HsNr. 19) (Zeichen 286-20 StVO)

Die Errichtung der Verkehrszeichen wurde erforderlich, da es in der Vergangenheit zu Problemen durch parkende Fahrzeuge im Kurvenbereich gekommen ist. Hierdurch kam es zu Sichtbehinderungen. Weiterhin wurden zahlreiche Ein- und Ausfahrten versperrt.

Wir bitten daher um zukünftige Beachtung.