Am Donnerstag, 13.04.2023, fand eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Urmitz statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Urmitz
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der gemäß §§ 43 ff. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.
2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 495.799,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 445.279,00 € übertragen.
3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Dirk Schoor gewählt.