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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 18/2023
Aus den Gemeinden
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Straßenbenennungen in der Stadt Weißenthurm

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO), in der derzeit gültigen Fassung, werden in der Stadt Weißenthurm die Straßennamen

„Gerstenweg“ (orange, Norden)

„Hefeweg“ (gelb, Zentrum)

„Malzweg“ (grün, Zentrum)

„Hopfenweg“ (rot, Osten)

„Weizenstraße“ (blau, Süden / Westen)

(Gemarkung Weißenthurm, Flur 7, Flurstück-Nr. 160/49)

gemäß der Entscheidung des Stadtrates der Stadt Weißenthurm vom 09.12.2021 vergeben.

Die Straßenbenennungen beziehen sich auf die im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichneten Verkehrsflächen im ausgewiesenen Neubaugebiet Rosenstraße/B9, welches östlich von der Rosenstraße abgeht.

Diese Verfügung gilt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung als bekannt gegeben

(§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), in der derzeit gültigen Fassung).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Benennung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, einzulegen. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm in 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4 oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vg-weissenthurm@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Hinweise:

1)

Bei erfolglosem Widerspruch wird aufgrund des § 15 des Landesgebührengesetzes vom 03.12.1974 eine Widerspruchsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Streitwert (Äquivalenzprinzip) und nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand (Kostendeckungsprinzip) richtet.

2)

Die Verfügung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, für den Zeitraum eines Monats nach dieser Bekanntmachung, während den Öffnungszeiten (montags bis freitags von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) in Zimmer Nr. 224 eingesehen werden.

Weißenthurm, 28.04.2023 — Thomas Przybylla
Verbandsgemeinde Weißenthurm — Bürgermeister