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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 18/2024
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Kaltenengers



Am Donnerstag, 21.03.2024, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 17a Gemeindeordnung

Der Ortsgemeinderat hat den Vorschlag der Bürgerinitiative aufgenommen und ist einstimmig für das Ergebnis, dass das Gebiet so bleiben soll wie es ist. Der Ortsgemeinderat hat den Erhalt des Naherholungsgebietes „Am Alten Rheinarm“ von Kaltenengers unter Berücksichtigung des unverbauten Geländes (beispielsweise zur gesundheitlichen Naherholung) beschlossen.

Wahlplakatierung in Form von Großwahlwerbetafeln (Plakatwände) in der Ortsgemeinde Kaltenengers

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die Wahlwerbung zukünftig grundsätzlich nur noch an den dafür vorgesehenen beiden Großwerbetafeln errichtet werden sollen. Daraus ergibt sich u. a. auch ein möglicher Kauf bzw. Bau der Tafeln sowie die Errichtung im Zusammenhang mit aktuellen und zukünftigen Wahlen.

Abstellfläche für Nutzfahrzeuge

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Errichtung von 3 Lagerhallen sowie einer Garagenanlage

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen. Dem Antragssteller wird anheimgestellt, eine Überplanung der gewerblichen Baufläche vorzunehmen und die Wald- und Forstflächen außer Acht zu lassen.

Standort "Trinkwasserbrunnen"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Trinkwasserbrunnen unter dem Pavillon an der Grundschule aufzustellen.

KIPKI Sachstand

Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 195.830 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 308.500 € aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen wird die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 196.300 € übertragen.