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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 19/2024
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Weißenthurm

Am Donnerstag, 18.04.2024, fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Abschluss von Nutzungsverträgen für gemeindliche Sportstätten

Der Ausschuss hat die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die aktuelle Abrechnung im Detail darzustellen. Der Tagesordnungspunkt soll im nächsten Haupt- und Finanzausschuss erneut behandelt werden.

Kostenvereinbarung zu den durch den Besuch von Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen entstehenden Kosten

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen: „Der Stadtrat begrüßt die Angleichung der Abrechnungsmodalitäten im Schulbereich an die bereits im Bereich der „Jugendhilfe“ vereinbarten Vorgehensweisen. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung abzuschließen.“

Kostenzuschuss für die Kirchdachsanierung der Evangelischen Kirchengemeinde Weißenthurm

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Aufnahme von Investitionsdarlehen

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Stadtbürgermeister (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 Gemeindeordnung (GemO) in Anspruch zu nehmen.

Übertragung "Versorgung mit Wärme und Energie"

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung keine Beschlussempfehlung für die Übertragung der Aufgabe der „Wärme- und Energieversorgung“ gemäß § 67 Abs. 4 GemO zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm, ausgesprochen.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2025

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat einstimmig den folgenden Beschluss empfohlen:

1.

Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der leistungsmessenden Lieferstellen der Stadt Weißenthurm ab 01.01.2025 für ein Jahr zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen.

4.

Die Stadtrat Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen