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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 19/2026
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Am Mittwoch, 22.04.2026, fand eine Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der Vorsitzende die Ausschussmitglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung.

Übertragung der Schulträgerschaft für den Schulbezirk Urmitz/Rhein und die Grundschule "St. Georg" Urmitz

Der Schulträgerausschuss hat dem Verbandsgemeinderat mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen den nachfolgenden Beschlussvorschlag empfohlen:

„Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Übergang der Schulträgerschaft für den Schulbezirk Urmitz und somit der Grundschule „St. Georg Urmitz“ auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm, zum 01.01.2027 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung der Schulträgerschaft bei der ADD zu beantragen und mit der Ortsgemeinde Urmitz einen Vertrag zur Abrechnung der Betriebskosten sowie möglicher Kooperationen, z.B. in der Personalgestellung, abzuschließen. Die entschädigungslose Übereignung des beweglichen und den entschädigungslosen Übergang des unbeweglichen Schulvermögens gemäß § 80 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) ist gegenüber der Ortsgemeinde Urmitz geltend zu machen.“

Vorstellung des pädagogischen Konzepts am Schulzentrum Mülheim-Kärlich

Der Schulträgerausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.