Am Donnerstag, 25.04.2024, fand eine Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Der Planungsausschuss hat dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Planunterlagen (Textfestsetzungen und Planzeichnung) anzunehmen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren durchzuführen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).
Aufstellung des Bebauungsplanes "Urmitz-Bahnhof Mitte" Mülheim-Kärlich; hier: Beratung und Beschlussempfehlung über die Annahme der Planunterlagen
Der Planungsausschuss hat dem Stadtrat einstimmig mit einer Stimmenthaltung die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Stadtrat nimmt den modifizierten Planentwurf sowie den geänderten Entwurf der Textfestsetzungen an.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren, d.h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, durchzuführen (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB).“
Der Planungsausschuss hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen.