Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Urmitz hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 festgestellt. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Urmitz sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Urmitz für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 27.05.2026 während der Dienststunden montags bis freitags von 7.15 - 12.00 Uhr und donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr zur Einsichtnahme im Rathaus, 56575 Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, Zimmer 124 und im Verwaltungsgebäude der Ortsgemeinde Urmitz, 56220 Urmitz, Les Noes-Platz 1 während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr öffentlich aus.