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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 22/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Kaltenengers

Am Donnerstag, 27.03.2025, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kaltenengers statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Widmung der Straßenverkehrsflächen (Straßen A-Z) als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen bestimmte Verkehrsflächen einschließlich ihrer Bestandteile i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) als Gemeindestraßen i.S.d. § 3 Nr. 3 a) i.V.m. § 1 Abs. 3 Nr. 1 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Widmung wirksam durchzuführen. Die Widmung bestimmter Parkflächen soll nicht durchgeführt werden.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2026-2028

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Kaltenengers ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Der Ortsgemeinderat Kaltenengers bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Kaltenengers vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4. Die Ortsgemeinde Kaltenengers verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Kaltenengers nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen.

Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026-2028

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:

1. Die Ortsgemeinde Kaltenengers nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Kaltenengers ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Die Ortsgemeinde Kaltenengers bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeine Kaltenengers teilnimmt namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Kaltenengers vorzunehmen.

4. Die Ortsgemeinde Kaltenengers verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Kaltenengers nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

B Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung-Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C Zuordnung

Die Auswahl nach A und B gilt für alle Abnahmestellen der Ortsgemeinde.

Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Kaltenengers den Auftrag für die baufachliche Prüfung des Bauvorhabens zu einem Gesamtbetrag von 7.685,79 € brutto zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

Auftragsvergaben zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses

Der Ortsgemeinderat beschließt zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses in Kaltenengers vorbehaltlich der abschließenden positiven Prüfung den Auftrag für

- das Los 02 - Erd- und Rohbauarbeiten zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 343.395,80 € brutto zu erteilen.

- das Los 03 - Gerüstbauarbeiten zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 13.452,71 € brutto, zu erteilen.

- das Los 04 - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 91.999,47 € brutto zu erteilen.

- das Los 05 -zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 8.454,00 € brutto zu erteilen.

- das Los 06 - WDVS-Arbeiten zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 45.484,78 € brutto, zu erteilen.

- das Los 07 - Metallbauarbeiten zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 102.486,83 € brutto, zu erteilen.

Errichtung von Outdoorfitnessgeräten

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und mit einer Stimmenthaltung beschlossen, die Anschaffung von Outdoorfitnessgeräten in den Rheinanlagen durchzuführen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel und zur Umsetzung des Projekts einzuleiten.

Mitteilung über den geplanten Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Kaltenengers

Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Aufnahme von Investitionskrediten

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister (im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen in Anspruch zu nehmen.

Förderprogramm „Klimawandelanpassung durch Begrünung“ hier: Dachbegrünung des Rathauses

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Begrünung des Rathausdachs im Rahmen des Förderprogramms „Klimawandelanpassung durch Begrünung“ zu stellen und alle erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten. Erst nach Vorliegen eines positiven Förderbescheids soll die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme fortfahren.

Antrag der CDU-Fraktion über die Aufforstung von Bäumen im Gemeindegebiet

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, Pflanzmaßnahmen zu prüfen, Haushaltsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen und sukzessive neue Bäume anzupflanzen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einstimmig einen Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst.