Am Mittwoch, 24.05.2023, fand eine 21. Sitzung des Verbandsgemeinderates Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Auftragsvergabe für das Schulzentrum Mülheim-Kärlich
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Herstellung, Lieferung und Montage des Mobiliars zum Angebotspreis in Höhe von 42.174,61 € zu erteilen.
Besetzung der Gremien der Wohnungsbaugesellschaft am Mittelrhein GmbH
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die Wahlen für die Besetzung der Gremien der Wohnungsbaugesellschaft am Mittelrhein GmbH durchgeführt.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2024/2025
| 1. | Der Verbandsgemeinderat hat die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der leistungsmessenden Lieferstellen der Verbandsgemeinde Weißenthurm bzw. der Verbandsgemeindewerke ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium zu bevollmächtigen, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Weißenthurm bzw. der Verbandsgemeindewerke vorzunehmen. |
| 4. | Die Verbandsgemeinde Weißenthurm hat sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie hat sich zur Stromabnahme verpflichtet von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Weißenthurm inklusive Verbandsgemeindewerke Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| Ökostrom ohne Neuanlagenquote |
| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) |
| für alle Abnahmestellen |
Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025
| 1. | Der Verbandsgemeinderat hat die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeinde ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig beschlossen das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium zu bevollmächtigen, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Weißenthurm vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Verbandsgemeinde Weißenthurm hat sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie hat sich zur Abnahme verpflichtet von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Errichtung von Wohnanlagen für Flüchtlinge
Der Verbandsgemeinderat hat die Unterbringungsproblematik in der aktuellen Flüchtlingssituation zur Kenntnis genommen.
Er hat der Errichtung zweier Containerwohnanlagen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu den o.a. Konditionen einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Containerwohnanlage im o. g. Rahmen für die Dauer von 24 Monaten anzumieten und in Weißenthurm, Bahnhofstraße 30, aufstellen zu lassen sowie die erforderlichen Gründungsarbeiten zu leisten bzw. in Auftrag zu geben. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine Containeranlage im o. g. Rahmen zu erwerben und auf dem von der Stadt Mülheim-Kärlich angebotenen Grundstück aufstellen zu lassen sowie die erforderlichen Gründungsarbeiten zu leisten bzw. in Auftrag zu geben. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die jeweiligen Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter erteilen zu können.
Der Verbandsgemeinderat hat einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.