Am Donnerstag, 16.05.2024, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Entwurf der Fortschreibung zum Dorferneuerungskonzept beschlossen.
Vorratsbeschluss für die Vergabe von Klassenraummöbeln für die Grundschule "St. Martin"
Vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Genehmigung, hat der Ortsgemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 22.500,00 € zugestimmt und einstimmig beschlossen die Ausschreibung für die Schulmöbel zu tätigen und die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Kostenvereinbarung zu den durch den Besuch von Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen entstehenden Kosten
Der Ortsgemeinderat begrüßte die Angleichung der Abrechnungsmodalitäten im Schulbereich an die bereits im Bereich der „Jugendhilfe“ vereinbarten Vorgehensweisen und hat einstimmig beschlossen die Ortsbürgermeisterin zu beauftragen, die Vereinbarung abzuschließen.
Tätigkeitsbericht der kommunalen Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Bassenheim
Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) aa) BauGB
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) aa) zu erteilen.
Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Gebäudes (Aufstockung)
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienhauses
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 173 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen.
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie gem. § 173 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 173 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu erteilen.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu erteilen.
Erstellung eines Zweiten Rettungsweges in der Grundschule
Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen des Kostenrahmens von 38.000 € an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2025
| 1. | Der Ortsgemeinderat hat die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der leistungsmessenden Lieferstellen der Ortsgemeinde Bassenheim ab 01.01.2025 für ein Jahr zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat hat das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Bassenheim vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Bassenheim hat sich verpflichtet, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie hat sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten verpflichtet, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Bassenheim nach folgenden Maßgaben erfolgen: Normalstrom (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen |
Abnahme des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Bassenheim
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Zum Vorsitzenden für die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Hans-Peter Braun gewählt.
Aufnahme von Investitionskrediten
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Ortsbürgermeisterin (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.
Übertragung der Aufgabe "Versorgung mit Wärme und Energie"
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Aufgabe der „Wärme- und Energieversorgung“ gemäß § 67 Abs. 4 GemO zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm zu übertragen.
Umbau Außengelände Kita Bassenheim, Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und um erneute Prüfung bezüglich einer Verjährungsfrist oder aus Kulanzgründen gebeten.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einstimmig einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.