Am Donnerstag, 16.05.2024, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von St. Sebastian statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Buchenstraße":
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Planunterlagen (Planzeichnung und Textfestsetzungen) anzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren durchzuführen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).
Darüber hinaus wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten sowie den Fraktionsvorsitzenden, in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung, redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen an den Bebauungsplanunterlagen vorzunehmen.
Kostenvereinbarung zu den durch den Besuch von Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen entstehenden Kosten
Dorfmoderation bzw. die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Annahme der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes beschlossen.
Beitragsmäßige Abrechnung der Ausbaumaßnahmen "Dahlienstraße" und "Rosenstraße"
Der Ortsgemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung Folgendes beschlossen:
| 1. | Der Sanierung sowie der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (mit der Option der Dimmmöglichkeit) von Rosenstraße und Dahlienstraße wird zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte für die Umsetzung einzuleiten. |
| 2. | Die beitragsfähigen Investitionsaufwendungen der Straßenbeleuchtung werden im Wege der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge abgerechnet. |
| 3. | Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Außerdem wird die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde zu erteilen. |
Übertragung "Versorgung Wärme und Energie"
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Aufgabe der „Wärme- und Energieversorgung“ gemäß § 67 Abs.4 Gemeindeordnung (GemO) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf die Verbandsgemeinde Weißenthurm zu übertragen.
Anschaffung eines Aufsitzmähers