Am Donnerstag, 25.05.2023, fand eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Der Stadtrat hat mit einer Stimmenthaltung beschlossen, verschiedene Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Wahlperiode 2024 - 2028 aufzunehmen. Die Entscheidung hierüber erfolgte in offener Abstimmung.
Vergabe der Mittagsverpflegung an der Grundschule Weißenthurm
Der Stadtrat hat mit 20 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen,
| 1. | den Dienstleistungsauftrag für die Mittagsverpflegung in der Grundschule Weißenthurm gemäß dem Angebot zu erteilen. |
| 2. | den Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung der Schüler/innen auf den Eigenanteil der Eltern auf 3,35 € zu erhöhen und den Eigenanteil der Stadt Weißenthurm als Schulträger auf 0,50 € pro Mittagsessen festzusetzen. |
| 3. | bei Nichtverlängerung des verminderten MwSt.-Satzes über den 31.12.2023 hinaus, als Schulträger die Mehrkosten zu tragen und keine erneute Anpassung des Elternanteiles vorzunehmen. |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Schultheis-Nahversorgungspark"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „Schultheis-Nahversorgungspark“, bestehend aus dem Satzungstext nebst Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Plangebietes, der Planurkunde und den Textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB und nachfolgenden Anlagen zur Begründung wurde ebenfalls beschlossen:
| - | Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH, Stand August 2021 |
| - | Schallgutachten der MuUT Meß- und Umwelttechnik GmbH, Stand: 15.02.2022 |
| - | Schalltechnische Stellungnahme der MuUT Meß- und Umwelttechnik GmbH vom 02.11.2022 |
| - | Geotechnischer Bericht der IFB Eigenschenk + Partner GmbH, Stand 30.01.2015 |
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung zur 39. Flächennutzungsplanänderung vorliegt und diese öffentlich bekannt gemacht wurde.
Bebauungsplan Äschestall Süd; Sachstand und Straßenplanung
Der Stadtrat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, der Planung zuzustimmen und die Kosten für die Umgestaltung zu ermitteln.
Der Stadtrat hat einstimmig der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm für den Bereich „Schultheis-Nahversorgungspark“ der Stadt Weißenthurm seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) erteilt.
Gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat einstimmig zwei gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB nicht erteilt.
1. Änderung der Stellplatzablösesatzung
Der Stadtrat hat einstimmig die 1. Änderung der am 06.02.2019 in Kraft getretenen Stellplatzablösesatzung sowie der Richtlinien und Erläuterungen zur 1. Änderung der Stellplatzablösesatzung unter Anpassung der Höhe des Geldbetrages auf 6.665,00 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, die 1. Änderungssatzung gemäß dem Entwurf auszufertigen und bekannt zu machen.
Renovierung des Gastronomiebereichs in der Stadthalle
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Liegenschafts- und Verkehrsausschusses mit den Fachbereichen der Verbandsgemeindeverwaltung (kein Arbeitskreis) zu behandeln.
Förderung von Balkonkraftwerken; hier Antragsstellung
Der Stadtrat hat einstimmig die erstellte Förderrichtlinie in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas 2024/2025
Der Stadtrat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Weißenthurm ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2024/2025
Der Stadtrat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der leistungsmessenden Lieferstellen der Stadt Weißenthurm ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt Weißenthurm vorzunehmen. |
| 4. | Die Stadt Weißenthurm verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt Weißenthurm nach folgenden Maßgaben erfolgen: Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen |
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovationen
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, unter Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendung, die folgende(n) Maßnahme(n) anzustoßen:
| 1) | Umrüstung der Innen- und Außenbeleuchtung auf energiesparende LED-Leuchten |
| 2) | Einbau von Bewegungsmeldern für die Beleuchtung |
| 3) | Maßnahmen zur Starkregenvorsorge |
| 4) | Begrünung von Sport und Freizeitanlagen mit heimischen und klimaresilienten Büschen und Bäumen; klimaresiliente Umgestaltung von Spielplätzen |
| 5) | Herstellung von Beschattungseinrichtungen an Fenstern. |
Kommunaler Klimapakt
Der Stadtrat hat mit 20 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den Beitritt am Kommunalen Klimapakt beschlossen. Damit hat sich die Stadt Weißenthurm verpflichtet, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Dazu werden folgende Ziele und Maßnahmen benannt:
| 1) | Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf geeigneten kommunalen Dachflächen |
| 2) | Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z. B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u. ä.) |
| 3) | Forcierte Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik |
| 4) | Erstellung eines örtlichen Hochwasservorsorgeprojekts |
| 5) | Umgestaltung eines öffentlichen Gebäudes / Platzes. Nutzung der modelhaften klimagerechten Umgestaltung zur Sensibilisierung der Bevölkerung |
Weiter sollen folgende Punkte mit aufgenommen werden:
| 1) | Beschaffung Fensterfront Stadthalle |
| 2) | Entsiegelung kommunaler Flächen |
Auf dieser Basis wurde der Stadtbürgermeister beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form an die Verbandsgemeinde Weißenthurm abzugeben.
Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Weißenthurm
Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss vom 19.04.2023 hat der Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wurde entsprechend § 114 Abs. 1 GemO festgestellt. |
| 2. | Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, wurden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 49.700,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt wurden Auszahlungen in Höhe von 979.310,00 € und Einzahlungen in Höhe von 2.500.000,00 € übertragen. |
| 3. | Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt. |
Zur Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Karin Rössler gewählt.
Annahme/Vermittlung von Spenden
Der Stadtrat hat einstimmig der Annahme bzw. Vermittlung der dargestellten Spende zugestimmt.
Aufnahme von Investitionsdarlehen
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Stadtbürgermeister (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.
Zustimmung zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2022 nach 2023
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 149.400,00 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 2.043.000,00 € aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen werden nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen in Höhe von 2.566.280,00 € übertragen.
Weitere Vorgehensweise bei der Nachnutzung der städtischen Fläche "Rheinhell"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, einen Fachplaner zu beauftragen, der einen Plan ausarbeitet. Die Förderrichtlinien des Kommunalen Klimapaktes sollen berücksichtigt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Stadtrat mit einer Stimmenthaltung einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit gefasst.