Am Donnerstag, 01.06.2023, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde Bassenheim ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Bassenheim vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Bassenheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Gemeinde Bassenheim nachfolgenden Maßgaben erfolgen: Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen. |
Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2024/2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der leistungsmessenden Lieferstellen der Ortsgemeinde Bassenheim ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Bassenheim vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Bassenheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Bassenheim nach folgenden Maßgaben erfolgen: Ökostrom ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis) für alle Abnahmestellen. |
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen:
| 1. | den Beschluss vom 26.01.2023 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Jahr 2023 aufzuheben, |
| 2. | die vorliegende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form. |