Am Donnerstag, 15.05.2025, fand eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses und des Verkehrs-, Dorfplanungs- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Antrag der CDU-Fraktion zur einheitlichen Forderung von Stellplätzen zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung nach § 47 Landesbauordnung (LBauO)
Der Bau- und Wegeausschuss hat dem Ortsgemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme empfohlen, den Erlass einer Stellplatzsatzung, mit dem Inhalt, künftig 2 Stellplätze pro Wohneinheit von den Bauherren zu fordern, zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderliche Satzung in der nächstmöglichen Sitzung vorzulegen.
Die in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Kettig individuell getroffenen Festsetzungen sowie der in § 47 Abs. 2 LBauO gesetzlich geregelte Bestandschutz bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Antrag der FWG-Fraktion zur Schaffung bauplanungsrechtlicher Leitplanken in der "Weißenthurmer Straße" sowie in weiteren kritischen Gebieten der Ortsgemeinde Kettig
Der Bau- und Wegeausschuss hat den Antrag der FWG zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen die Verwaltung zur:
- Ermittlung der potenziell kritischen Gebiete
- Aufzeigen der möglichen bauplanungsrechtlichen Mittel wie Bebauungsplan, Abrundungssatzung etc.
- Der Darstellung planungsrechtlicher Vor- und Nachteile der jeweiligen Mittel
- Aufzeigen der möglichen Kosten für die Umsetzung einzelner Mittel
zu beauftragen.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
Der Bau- und Wegeausschuss hat dem Ortsgemeinderat einstimmig unter einer Stimmenthaltung die nachfolgende Beschlussfassung empfohlen:
„Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Antrag vom 14.02.2025 teilweise zu entsprechen und für den gesamten Bereich zwischen Sportplatz und „B 9“ einen Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren den Namen „Im goldenen Morgen“ erhalten.
Es soll ein reguläres Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Ortsgemeinde, Abstimmungsgespräche mit den Vorhabenträgern zu führen und eine Grundlage eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich einer Kostenübernahme zu erarbeiten. Eine Änderung/ Anpassung des Geltungsbereiches bleibt vor diesem Hintergrund vorbehalten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen einzuholen.“
Sport- und Jugendzentrum Kettig (ehem. Anne-Frank-Halle); Sachstandsmitteilung und Beratung zum weiteren Vorgehen
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Bau einer Treppe auf dem Schulgelände in Kettig
Der Bau- und Wegeausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, dem Bau einer Treppe auf dem Schulgelände in Kettig zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung weiterer erforderlicher Verfahrensschritte zu beauftragen.