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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 28/2023
Aus den Gemeinden
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Festsetzung eines Marktsonntages in der Stadt Mülheim-Kärlich

Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte über die Festsetzung eines Marktsonntages in der Stadt Mülheim-Kärlich

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 S. 40) wird für die Stadt Mülheim-Kärlich folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An dem folgenden Termin wird in der Stadt Mülheim-Kärlich, Gewerbepark, in der Zeit von

11:00 Uhr - 18:00 Uhr ein Marktsonntag stattfinden:

am Sonntag, den 16.07.2023

§ 2

1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Mülheim-Kärlich durchgeführt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weißenthurm, den 28.06.2023 — Thomas Przybylla
Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm — Bürgermeister