Am Donnerstag, 28.05.2026, fand eine Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen der Ortsgemeinde Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
Der Ausschuss für Bau-, Wege und Dorfentwicklungsfragen hat mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Erteilung einer Genehmigung gem. § 173 Abs. 1 BauGB, BA 50/26
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat einstimmig beschlossen, die Genehmigung gem. § 173 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Bescheide an den Antragsteller zu erlassen.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Logistikzentrums
Der Ausschuss für Bau-, Wege- und Dorfentwicklungsfragen hat dem Ortsgemeinderat mit 6 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen empfohlen, nachfolgende Beschlussfassung abzulehnen:
„Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Antrag vom 08.12.2025 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zu entsprechen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) und das Vorhaben als Angebotsplanung zu realisieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Planaufstellungsunterlagen das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren einzuleiten (reguläres Bebauungsplanverfahren). Zeitgleich soll der über dem Gebiet liegende Bebauungsplan „Solarpark A 48“ aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren nachfolgende Bezeichnung erhalten (Vorschlag nach Gewannbezeichnung: „Im Hengsthofboden“):
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Ortsgemeinderat einen Entwurf des städtebaulichen Vertrages vorzulegen.“