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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 28/2026
Aus den Gemeinden
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Genehmigung eines Grundstücksgeschäftes nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Ermittlung erwerbsinteressierter Land-/Forstwirte/Winzer

„Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - hat über die Genehmigung der Veräußerung von nachstehendem Grundbesitz nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

und weitere diverse Flurstücke.

Land-/Forstwirte/Winzer, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Untere Landwirtschaftsbehörde - unter Angabe der TGB-Nr. 186/2026 bis spätestens 17.07.2026 schriftlich mitzuteilen.

Weitere Auskünfte zu den o. a. Grundstücken erteilt Léonie Zander unter 0261/108-250.“