Der Ortsgemeinderat Kaltenengers hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Mayen und das Landgericht Koblenz gefasst.
Gemäß § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird die Vorschlagsliste vom 17.07.2023 - 23.07.2023 im Gemeindebüro der Ortsgemeinde Kaltenengers, Raiffeisenstraße 3, 56220 Kaltenengers, sowie in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Außerdem kann die Vorschlagsliste auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm (www.verbandsgemeindeweissenthurm.de) eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.