Am Donnerstag, 15.06.2023, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB, BVA 10/23
Der Ortsgemeinderat hat mit 11 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 BauGB zu erteilen.
Beitritt kommunaler Klimapakt
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt beschlossen. Damit verpflichtet sich die Ortsgemeinde Kettig, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Dazu werden folgende Ziele und Maßnahmen benannt:
| 1) | Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf geeigneten kommunalen Dachflächen |
| 2) | Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z. B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u. ä.) |
| 3) | Forcierte Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik |
| 4) | Umsetzung eines Projektes zur Anpassung an Klimawandelfolgen (z. B. Begrünung, Entsiegelung, Hitzeminderung, Starkregenvorsorge) |
| 5) | Umgestaltung eines öffentlichen Gebäudes/Platzes. Nutzung der modelhaften klimagerechten Umgestaltung zur Sensibilisierung der Bevölkerung |
Weiter sollen folgende Punkte mit aufgenommen werden:
| 1) | Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaft |
| 2) | naturnahe klimaresiliente Renaturierung. |
Auf dieser Basis hat der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form an die Verbandsgemeinde Weißenthurm zu erklären.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovationen
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, unter Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendung, die folgende(n) Maßnahme(n) anzustoßen und wie folgt zu priorisieren:
1
| ) | Maßnahmen zur Starkregenvorsorge |
| 2) | Errichtung von Ladesäulen (für E-Bikes und E-Autos) |
| 3) | Maßnahmen zur Umsetzung kommunaler Förderprogramme oder Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz bei Privathaushalten für steckerfertige (Balkon)-PV-Anlagen |
| 4) | Maßnahmen für die Begrünung von Dächern und Fassaden von kommunalen Gebäuden/Maßnahmen für die Begrünung von Dächern und Fassaden an Schul- und Kitagebäuden |
| 5) | Maßnahmen zur wassersensiblen Stadt- und Dorfentwicklung |
| 6) | Herstellung von Beschattungseinrichtungen an Fenstern |
| 7) | Herstellung von Beschattungseinrichtungen auf dem Schul-/Kitagelände |
| 8) | Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Schulhöfen sowie Außenbereichen von Kitas. |
Die weitere Vorgehensweise wird im Ortsgemeinderat beraten.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kettig für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen,
| 1. | den Beschluss vom 27.02.2023 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2023 aufzugeben, |
| 2. | die vorliegende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form. |