Liebe Bassenheimerinnen und Bassenheimer,
am 01.06.2023 kam der Ortsgemeinderat zu einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung zusammen. Grund hierfür ist die erneute Beratung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und damit die gesamte (Finanz-) Planung für das laufende Jahr.
Mit Schreiben vom 03.02.2023 äußerte die Kommunalaufsicht Bedenken gegen eben diese Planung und teilte mit, dass es keine Aussicht auf Genehmigung gäbe. Seither befinden wir uns im Zustand der „Vorläufigen Haushaltsführung“. Die Ortsgemeinde darf also nur Ausgaben tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Das bedeutet u.a. keine Investitionen, keine Vereinszuschüsse, keine freiwilligen Leistungen.
Um den Forderungen der Kommunalaufsicht nachzukommen, haben wir den Haushalt entsprechend des o.g. Schreibens angepasst. Den Ansatz der Energiekosten konnten wir problemlos reduzieren, da inzwischen klar ist, dass auch für Kommunen die Preisbremse gilt. Verschiedene Zuwendungen, die bisher nicht veranschlagt wurden, haben wir ergänzt.
Als nicht erforderlich angesehen wurde leider die Anschaffung eines neuen Spielgerätes für den Spielplatz in der Waldstraße. Dieses Projekt müssen wir daher verschieben und hoffen, dass wir es vielleicht im nächsten Jahr umsetzen dürfen.
Grundlage für diese erstmalig eingetretene Situation ist die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs mit Beginn des Jahres. Kommunen sollen laut Gesetzgeber bedarfsgerecht mit Finanzkraft ausgestattet werden. Es wurde garantiert, dass alle Pflichtaufgaben, sowie ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllt werden können.
Für finanzschwache Kommunen gibt es einen Ausgleich im Rahmen von gesonderten Zuwendungen. Haushalte, die dennoch nicht ausgeglichen sind, werden konsequent von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Für viele Kommunen, auch für Bassenheim, hat diese neue Gesetzeslage weitreichende Folgen.
Das Kernproblem ist die Festlegung der Mindestfinanzausstattung. Diese ist eben nicht ausreichend um Pflichtaufgaben zu erfüllen. Hinzu kommt, dass Bassenheim für sonstige Zuwendungen nicht finanzschwach genug ist. Nach Abzug der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage bleibt der Ortsgemeinde rechnerisch gerade so viel Geld um Kita, Schule und einen Teil der Straßenunterhaltung zu finanzieren.
Kostenstellen wie die Karmelenberghalle oder der Bauhof mit Fuhrpark usw. bringen den Haushalt sofort ins Defizit. Von Investitionen wie die notwendige Erweiterung der Grundschule zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung kann erst gar nicht gesprochen werden.
Mit dieser Thematik stehen wir nicht allein dar. Es betrifft unzählige Kommunen, sowie Verbandsgemeinden und Landkreise. Es handelt sich also nicht um einen bedauerlichen Einzelfall, sondern um ein grundsätzliches, strukturelles Problem.
Der Landesgesetzgeber verweist zur Lösung des Problems auf eine erneute Erhöhung der Hebesetze und damit weitere Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Bereits für das Jahr 2023 mussten die Hebesetze in Bassenheim auf die gesetzlich vorgeschriebenen Nivellierungssätze angehoben werden.
Mit Schreiben vom 05.06.2023 wurde der korrigierte Haushalt für das laufende Jahr genehmigt. Der Ortsgemeinderat wird sich nach der Sommerpause frühzeitig mit dem neuen Haushalt beschäftigen und eine Lösung erarbeiten.