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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 3/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Kettig

Am Donnerstag, 15.12.2022, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Aufruf von in Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse

Der Ortsgemeinderat Kettig hat den Aufruf des im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses zur Kenntnis genommen.

Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

Der Ortsgemeinderat hat die Satzungsänderung einstimmig beschlossen. Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kostenberechnung zum Einbau raumlufttechnischer Anlagen in der Grundschule Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Ausstattung der Klassenräume in der Grundschule nicht weiter fortzuführen. Der entsprechende Förderbescheid soll zurückgegeben werden.

Weiterentwicklung des Raumkonzeptes zur Sicherstellung der Rechtsansprüche Kita und Ganztagsbetreuung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig auf der Basis des Raumkonzeptes eine schnellstmögliche Umsetzung der Baumaßnahme beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Pfräder"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Bebauungsplan „Im Pfräder“, bestehend aus dem Satzungstext nebst Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Plangebietes und Übersichtsplan zu der Lage der externen Ausgleichsflächen, der Planurkunde und den Textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Begründung mit Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB wurde ebenfalls beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Genehmigung zur 25b. Flächennutzungsplanänderung vorliegt und diese öffentlich bekannt gemacht wurde.

Abbruch der Gebäude auf dem Flurstück Hauptstraße 57, Kettig; hier Grundsatzbeschluss

a) Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, das Vergabeverfahren für den Abbruch der Gebäude einzuleiten und die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Die Verwaltung wurde anschließend beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

b) Die Durchführung eines Beweissicherungsverfahren durch ein Ingenieurbüro soll im Rahmen der Kompetenz des Ortbürgermeisters beauftragt werden.

Information zur aktuellen Brennholzsituation

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Abgabe des Brennholzes an Endverbraucher künftig ausschließlich in Festmeter (Fm) erfolgen sollen.

Das Brennholz aus der Ortsgemeinde Kettig hat in der Saison 2022 / 2023 folgende Mindestpreise in € / Fm:

Buche / Eiche (Anteile Weich- u. Nadelholz)

Weichhölzer

(Pappel, Weide, Linde, Erle)

Nadelhölzer

Polterholz am Weg in €/Fm netto

70,00

56,00

52,50

Forstwirtschaftsplan 2023 Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2023 zuzustimmen und die jeweiligen Mittel im Haushalt 2023 einzuplanen.

Förderrichtlinie Balkonkraftwerke

Der Ortsgemeinderat hat mit 5 Stimmenthaltungen beschlossen, die Förderrichtlinie mit Änderungen und Ergänzungen zu beschließen.

Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.

2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 117.900,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen in Höhe von 978.360,00 € übertragen.

3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zur Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde das Ratsmitglied Gabi Kohns gewählt.

Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) - Erhöhung der Nivellierungssätze und Anpassung der Steuerhebesätze (GrSt A+B, GewSt) ab 01.01.2023

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer an die Nivellierungssätze des reformierten Landesfinanzausgleichsgesetzes ab dem Haushaltsjahr 2023 anzupassen.

Umstellung weiterer Leuchten auf LED-Technik

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen, stimmt der Ausschreibung für die Umstellung weiterer Leuchten auf LED zu und hat einstimmig beschlossen den Ortsbürgermeister, in Absprache mit den Beigeordneten, zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde zu erteilen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat Beschlüsse zu Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten sowie Bauangelegenheiten gefasst.