Am Donnerstag, 22.12.2022, fand eine 30. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Ergänzungswahlen für die Ausschüsse
Der Stadtrat hat einstimmig Ergänzungswahlen für den Verkehrsausschuss durchgeführt.
Gewährung eines Zuschusses an die Projektgemeinschaft "Wir- in- MK" e.V.
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, der Projektgemeinschaft „Wir in Mülheim-Kärlich e.V.“ für das Jahr 2022 einen Jahreszuschuss in Höhe der mitgeteilten Mitgliedsbeiträge zu gewähren.
Kostenberechnung zum Einbau raumlufttechnischer Anlagen in den Schulen der Stadt Mülheim-Kärlich
Der Stadtrat hat mit 2 Stimmenthaltungen beschlossen, die Ausstattung der Klassenräume in den Grundschulen nicht weiter fortzuführen. Der entsprechende Förderbescheid soll zurückgegeben werden.
Baugebiet "Urmitz-Bahnhof Mitte"
Projektsteuerung
Der Stadtrat hat mit einer Stimmenthaltung beschlossen, für die Koordination der Schnittstellen und die Erreichung der Planungsziele zur Entwicklung des Baugebietes „Urmitz-Bahnhof Mitte“ einen Projektsteuerer zu beauftragen.
Fachbüro für Ausschreibung und Vertragsgestaltung
Der Stadtrat hat mit einer Stimmenthaltung folgenden Beschluss gefasst: „Für die Durchführung der Ausschreibung und die Ausgestaltung eines späteren Vertrages mit einem Projektsteuerer soll ein Fachbüro beauftragt werden. Hierfür sind verwaltungsseitig freihändig Honorarangebote einzuholen.
Der Stadtrat beschließt, den Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden zu ermächtigen, den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Zudem wird die Verbandsgemeindeverwaltung zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Fachbüro ermächtigt.“
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine "Sportfläche an der Philipp-Heift-Halle"
Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat hat mit 9 Stimmenthaltungen beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sportfläche an der Philipp-Heift-Halle zu schaffen und hierfür das erforderliche Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren den Namen Sportfläche an der Philipp-Heift-Halle tragen.
Einholung von Honorarangeboten bei geeigneten Planungsbüros
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, bei geeigneten Planungsbüros Honorarangebote für die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen einzuholen. Die Angebote sollen anschließend den Gremien zur entsprechenden Entscheidung über die Auftragsvergabe vorgelegt werden.
2. Änderung des Bebauungsplanes Industriepark "Am guten Mann,Teil 2"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag vom 02.11.2022 auf Modifizierung der bisherigen Änderungsbeschlüsse zu entsprechen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten Nutzungen zu schaffen.
Nach vollständiger Vorlage der Planänderungsunterlagen soll das weitere Verfahren durchgeführt werden. Es soll ein vereinfachtes Planänderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Der detaillierte Verfahrensablauf (etwaiger Verzicht auf bestimmte Beteiligungsverfahren) wird im weiteren Verfahren abgestimmt.
Auftragsvergabe zur Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Planung
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die vergaberechtliche und vertragsrechtliche Begleitung des Ausschreibungsverfahrens der Planungsleistungen für den Umbau der Kapelle, des Rathauses und dem Gasthof „Zur Sonne“ in Höhe von 39.002,25 € zu vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Forstwirtschaftsplan 2023 der Stadt Mülheim-Kärlich
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, an dem Förderprogramm teilzunehmen und sich für 20 Jahre an die nachhaltige klimaangepasste Waldbewirtschaftung zu binden.
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Einrichtung von Trinkwasserbrunnen“
Der Stadtrat der Stadt Mülheim-Kärlich hat den Antrag zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, den Antrag in den Bau- und Vergabeausschuss zu verweisen.
Umstellung weiterer Straßenleuchten auf LED-Technik
Der Stadtrat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig der Ausschreibung für die Umstellung weiterer Leuchten auf LED zugestimmt sowie den Stadtbürgermeister ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.
Annahme von Spenden
Der Stadtrat hat einstimmig der Annahme der Spenden zugestimmt.
Bericht über den Jahresabschluss 2021 des Freizeit-/und Wirtschaftsunternehmens
Der Stadtrat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 des Freizeit-/Wirtschafts-unternehmens der Stadt Mülheim-Kärlich mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.276.553,60 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 572.968,50 EUR wird festgestellt.
2. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 572.968,50 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Im Wirtschaftsjahr 2021 ist ein ausgabewirksamer Jahresverlust in Höhe von 492.251,00 EUR entstanden. Es wird beschlossen, diesen ausgabewirksamen Jahresverlust durch die Stadt Mülheim-Kärlich mittels Einzahlung in Höhe von 492.251,00 EUR in die Allgemeine Rücklage auszugleichen.
4. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 572.968,50 EUR setzt sich per Saldo aus den Jahresergebnissen der einzelnen Betriebszweige des Freizeit-/Wirtschafts-unternehmens der Stadt Mülheim-Kärlich zusammen. Es wird beschlossen, den Jahresgewinn des Betriebszweiges Tennisanlage in Höhe von 6.261,01 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der sich per Saldo ergebende Jahresverlust der übrigen Betriebszweige in Höhe von 579.229,51 EUR wird durch Entnahme in Höhe von 492.251,00 EUR aus der Allgemeinen Rücklage sowie in Höhe von 86.978,51 EUR durch einen Darlehensverzicht seitens der Stadt Mülheim-Kärlich ausgeglichen. Dies hat den folgenden Hintergrund: Aus steuerlichen Gründen darf der Jahresgewinn des Betriebszweiges Tennisanlage den sich per Saldo ergebenden Jahresverlust der übrigen Betriebszweige nicht ausgleichen, da die Finanzverwaltung anderenfalls eine Gewinnausschüttung des Betriebszweiges Tennisanlage an den Hoheitsbereich der Stadt Mülheim-Kärlich annimmt.
5. Dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandgemeinde Weißenthurm wird Entlastung erteilt.
Wirtschaftsplan 2023 des Freizeit-/und Wirtschaftsunternehmens
Der Stadtrat hat mit 17 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Wirtschaftsplan des Freizeit-/ und Wirtschaftsunternehmens für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, eine monatliche Berichterstattung zur Entwicklung der Planzahlen im Wirtschaftsplan abzugeben.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 anzunehmen.