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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 3/2024
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmitz

Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmitz für das Haushaltsjahr 2024

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde Urmitz mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 15.01.2024 bis 01.02.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 131 während der Öffnungszeiten, montags - freitags von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und darüber hinaus an Donnerstagen von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung - 15.01.2024 bis 28.01.2024 - durch die Einwohner der Ortsgemeinde Urmitz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Urmitz, den 12.01.2024 — Norbert Bahl
 — Ortsbürgermeister