Am Freitag, 12.12.2025, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Ersatzbeschaffung eines Laubsaugers für den Betriebshof der Ortsgemeinde Bassenheim
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Ersatzbeschaffung des Laubsaugers in Höhe von 6.559,30 € zu erteilen und der überplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen.
Anbringung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators am Rathaus der Ortsgemeinde Bassenheim - Antrag der CDU-Fraktion
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Beschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators (AED) am Rathaus der Ortsgemeinde Bassenheim zuzustimmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Gerät unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beschaffen. Die Kosten werden aus Einsparungen im Haushalt 2025 bestritten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Koblenzer Straße (L 98) - Antrag der FWG-Fraktion
Die Ausführungen im Zusammenhang mit dem beantragten Versatz der Ortstafel wurden zur Kenntnis genommen. Der Ortsgemeinderat hat sich für eine Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Einmündung “Auf`m Rausch“ und dem derzeitigen Ortseingang auf 50 km/h ausgesprochen.
Über das Ergebnis des Antragsverfahrens sind die Gremien zeitnah zu unterrichten. Hinsichtlich der Aufbringung von Fahrbahnteilern bzw. Querungshilfen soll durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm als Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Antrag an den Landesbetrieb Mobilität gerichtet werden. Auch hier sind die Gremien zu gegebener Zeit über den Fortgang zu informieren. Vorab soll eine Prüfung durch die Tiefbauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung stattfinden.
Zuschüsse an Vereine und andere Institutionen
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Haushaltsjahr 2025 die Zuschüsse für die Förderung des laufenden Vereinsbetriebes auszuzahlen.
46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördlich der Eisenbahnlinie ll" der Ortsgemeinde Urmitz
Der Ortsgemeinderat hat der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm für den Bereich „Nördlich der Eisenbahnlinie ll“ einstimmig seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung erteilt.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst: Die Ausführungen sowie die zusammenfassenden Ergebnisse aus der Landesplanerischen Stellungnahme wurden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde Bassenheim beantragt die Änderung bzw. Aufnahme der nachfolgenden Flächen: B 21 zur Wohnbaufläche.
Weiterhin sollen die nachfolgenden Flächen aus dem Verfahren genommen werden und zu gegebener Zeit in einer gesonderten Teilfortschreibung Berücksichtigung finden: B 18 B. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungen den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Erteilung einer Genehmigung gem. § 173 BauGB zum Abbruch des Wohngebäudes inklusive der Anbauten und der Garage, BA 130/2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Genehmigung zum Abbruch des Wohnhauses inklusive der Anbauten und der Garage gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm wurde beauftragt, die entsprechenden Bescheide an den Antragsteller zu erlassen.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie gem. § 173 Abs. 1 BauGB; BVA 49/25
Der Ortsgemeinderat hat mit einer Stimmenthaltung beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB sowie gemäß § 173 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Gemeindliches Einvernehmens gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB; BVA 46/2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB nicht zu erteilen.
Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB, BVA 47/2025
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB nicht zu erteilen.
Zustimmung zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen von 2025 nach 2026
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, ordentliche Aufwendungen in Höhe von 119.500,00 € und investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 362.800,00 € aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Zur Finanzierung der investiven Auszahlungen werden die nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 364.700,00 € übertragen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2026
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2026 in der vorgelegten Form anzunehmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabedienstleistung einer GU-Vergabe für die Ganztagsbetreuung
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die Ganztagsbetreuung eine Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von 11.781,00 Euro zu beauftragen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Auftragserteilung vorzunehmen.