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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 3/2026
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Urmitz

Am Donnerstag, 04.12.2025, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Ausführungen sowie die zusammenfassenden Ergebnisse aus der Landesplanerischen Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Die Ortsgemeinde Urmitz beantragt die Änderung bzw. Aufnahme der nachfolgenden Flächen: Beibehaltung der Flächen U8, U 9, U 10 als Sonderfläche.

Weiterhin sollen die nachfolgenden Flächen aus dem Verfahren genommen werden und zu gegebener Zeit in einer gesonderten Teilfortschreibung Berücksichtigung finden: U 11-Teilfäche, die im grünen regionalen Grüngürtel liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen den zuständigen Gremien der Verbandsgemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“

Erfrischungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstandes für die Landtagswahl am 22.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Mitgliedern des Wahlvorstandes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Landtagswahl ein Erfrischungsgeld von je 75 Euro für Beisitzer und Schriftführer und 100 Euro für Wahlvorsteher zu gewähren.

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, diese Regelung auf evtl. hinzugezogene Hilfskräfte auszudehnen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2026 bereitgestellt werden.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die aufgeführten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 550.700 € und die investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 6.361.880 € aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen.

Gestaltung des Parkplatzes Lehpfad

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt und die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen,

  • den Walnussbaum zu erhalten und die Planung des Parkplatzes anpassen zu lassen,
  • die Entwässerung über Versickerungsfähige Oberflächenmaterialien und angrenzenden Grünflächen die Einleitung in das bestehende Kanalsystem so weit wie möglich zu minimieren und die ortsnahe Versickerung zu fördern,
  • die Fahrgasse mit Betonsteinpflaster herzustellen,
  • der vorgelegten Planung unter Beachtung der genannten Punkte zuzustimmen,
  • die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm mit der Durchführung weiterer erforderlicher Verfahrensschritte (Ausführungsplanung, Kostenschätzung, Ausschreibung) zu beauftragen.

Ausbau der Fußgängerführung im Bereich Kita Lehpfad

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen,

  • der vorgelegten Planung zuzustimmen,
  • den bestehenden Verkehrsraum südlich des Kita-Haupteingangs in den Straßen „Lehpfad und „Im Feld“ im Zuge des Straßenausbau vor der Kita als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen,
  • die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm mit der Durchführung weiterer erforderlicher Verfahrensschritte (Ausführungsplanung, Kostenschätzung, Ausschreibung) zu beauftragen.

Errichtung eines Versorgerleitungsübergabepunkt am Örmser Ring für Veranstaltungen

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, der Variante 2 (das Projekt einer „Campingsäule“ nicht weiterzuverfolgen) zuzustimmen und die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm mit den erforderlichen Verfahrensschritten zu beauftragen.

Vergabe eines Nachtrages im Rahmen der Erschließung des NBG "Südlicher Ortsrand"

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen:

  • den Nachtrag 2 für die Mehrkosten der örtlichen Bauüberwachung im Straßenbau durch gestiegene Honorarsätze zum Angebotspreis in Höhe von 12.161,30 € brutto zu vergeben und
  • die Verwaltung zu beauftragen, den Auftrag im Namen der Ortsgemeinde Urmitz zu erteilen.

Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagenplanung im NBG "Südlicher Ortsrand"

Der Ortsgemeinderat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen:

  • dem Ausschreibungsverfahren für die Freianlagenplanung zuzustimmen,
  • die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm mit der Durchführung der Ausschreibung zur Umsetzung der Planungsleistung zu beauftragen,
  • den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, im Benehmen mit den Beigeordneten und in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Prüfung des eingegangenen Angebots, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben,
  • die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm zu ermächtigen, den Zuschlag im Namen der Ortsgemeinde Urmitz zu erteilen.

Ausbaumaßnahme Fußgängerführung Lehpfad

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 34 BauGB; BA 132/25

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB nicht zu erteilen.