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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 30/2023
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Stadt Weißenthurm

Am Donnerstag, 06.07.2023, fand eine Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Stadt Weißenthurm statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Tätigkeitsbericht der kommunalen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der Stadt Weißenthurm

Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss hat die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Sachstandsbericht zur Planung des Weihnachtsmarktes 2023

Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss hat die Informationen zur Kenntnis genommen.

Einteilung der Nutzungszeiten für den Kunstrasenplatz

Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Lieferung und Montage einer Zaunanlage am Spielplatz in der Wilhelm-Schultheis-Str.

Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte für die Umsetzung einzuleiten. Des Weiteren hat der Ausschuss den Stadtbürgermeister ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Außerdem wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.

Gestaltung des Spielplatzes im Fliederweg

Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Stadt Weißenthurm hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: „Der Stadtrat beschließt die Durchführung der Variante 2 (Fallschutzbereich bei der Kletterkombination mit Fallschutzmatten) und beauftragt die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte für die Umsetzung einzuleiten. Des Weiteren beschließt der Stadtrat, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, in Absprache mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Außerdem wird die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm ermächtigt, den Auftrag im Namen der Stadt zu erteilen.“