Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kettig hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Kettig sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Kettig für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.07.2025 während der Dienststunden montags bis freitags von 7.15 - 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr zur Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 122 und im Verwaltungsgebäude der Ortsgemeinde Kettig, Hauptstraße 2, 56220 Kettig während der Öffnungszeiten montags von 10.00 - 12:00 Uhr sowie von 14.00 - 19.00 Uhr, dienstags von 09.00 - 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie von 14.00 - 19.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr öffentlich aus.