Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 74 Abs. 3 SchulG und den §§ 1,2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes in den jeweils gültigen Fassungen folgende 1. Änderung der Satzung über die außerschulischen Betreuungsangebote an Grundschulen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
1. In § 8 „Gemeinschaftliches Mittagessen“ wird Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
Zusätzlich zum Elternbeitrag werden Verpflegungskosten in Höhe von 3,70 Euro pro eingenommene Mahlzeit erhoben. Unter Berücksichtigung von Fehltagen des Kindes sollen diese teilweise den Aufwand abdecken, der für die Verpflegung anfällt. Die Verpflegungskosten werden auf Grundlage der tatsächlich eingenommenen Essen nach Ablauf eines Kalendermonats berechnet.
2. Die Änderung der Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft