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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 31/2025
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von Kettig

Am Donnerstag, 26.06.2025, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Zu Beginn der Sitzung wurde das neue Ratsmitglied Thorsten Kohl über die Rechte und Pflichten seines Amtes belehrt und auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten nach der Gemeindeordnung verpflichtet.

Ergänzungswahlen für die Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig Ergänzungswahlen für verschiedene Ausschüsse durchgeführt.

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Installation von Balkonsolarmodulen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Installation von Balkonsolarmodulen zuzustimmen.

Weiterentwicklung der baulichen und bedarfsplanerischen Kitakonzeption für die Ortsgemeinde Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich ein Bau- und Betriebskonzept für die Erweiterung der Hortkapazitäten in dem Gebäude der Kita „Arche Noah“ zu entwickeln. Das Konzept soll zeitnah in den Gremien der Ortsgemeinde vorgestellt werden.

Hinsichtlich der Kostenträgerschaft der Verbandsgemeinde für die notwendigen Baumaßnahmen in der Kita „Arche Noah“ ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

Für das Gelände „Fuchs“ sollen Möglichkeiten der Folgenutzung durch die Ortsgemeinde erarbeitet werden. Bei der Planung sollen mögliche Hochwasser- und Starkregenereignisse ausreichend berücksichtigt werden.“

Vergabe von Reinigungsleistungen in der "Kita Arche Noah"

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen der Vergabe der Reinigungs- und Pflegeleistungen zur Angebotssumme von 11.067 € zuzustimmen und die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.

Ermächtigung zur Auftragsvergabe für die Beschaffung von Möbeln für die Grundschule Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Auswertung der eingegangenen Angebote, den Auftrag für die Beschaffung neuer Möbel für die Grundschule Kettig an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Gemeindliches Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB, BVA 22/2

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig unter 2 Stimmenenthaltungen beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB nicht zu erteilen.

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Mittelweg"

Der Ortsgemeinderat hat mit 10 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen beschlossen, dem Antrag vom 14.02.2025 teilweise zu entsprechen und für den gesamten Bereich zwischen Sportplatz und „B 9“ einen Bebauungsplan aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren den Namen „Im goldenen Morgen“ erhalten

Es soll ein reguläres Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der Ortsgemeinde, Abstimmungsgespräche mit den Vorhabenträgern zu führen und eine Grundlage eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich einer Kostenübernahme zu erarbeiten. Eine Änderung/ Anpassung des Geltungsbereiches bleibt vor diesem Hintergrund vorbehalten.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen einzuholen.

Antrag der CDU-Fraktion zur einheitlichen Forderung von Stellplätzen zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung nach § 47 Landesbauordnung (LBauO)

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Erlass einer Stellplatzsatzung beschlossen, mit dem Inhalt, künftig 2 Stellplätze pro Wohneinheit von den Bauherren zu fordern.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierzu erforderliche Satzung in der nächstmöglichen Sitzung vorzulegen.

Die in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Kettig individuell getroffenen Festsetzungen sowie der in § 47 Abs. 2 LBauO gesetzlich geregelte Bestandschutz bleiben von diesem Beschluss unberührt.

Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "An den sechs Nussbäumen"

Der Ortsgemeinderat hat mit 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenenthaltungen die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre (§ 16 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen (§ 16 Abs. 2 BauGB).

Abnahme des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Kettig

Gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.05.2025 hat der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 GemO festgestellt.
  2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 247.500,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen in Höhe von 2.910.230,00 € und Auszahlungen in Höhe von 1.045.105,43 übertragen.
  3. Dem Ortsbürgermeister Peter Moskopp und den Beigeordneten Jennifer Reski und Dominik Moskopp sowie dem Bürgermeister Thomas Przybylla und dem Ersten Beigeordneten Winfried F. Erbar wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Rudolf Theisen gewählt.

Aufnahme von Investitionsdarlehen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.

Antrag der SPD-Fraktion über die Prüfung und Errichtung einer Park- und Freizeitanlage am Kettiger Bach

Der Ortgemeinderat hat den Antrag zur Kenntnis genommen und verweist ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiter.

Informationen zum Antrag der FWG-Fraktion zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Gemeinwohls in Kettig

Der Ortsgemeinderat hat die Ausführungen der FWG-Fraktion zur Vereinsgründung zur Kenntnis genommen.

Vergabe von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten verschiedener Gewerke der Bauunterhaltung im Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, sich bei den genannten Fachlosen an der Gemeinschaftsausschreibung „Rahmenvertrag für Bauunterhaltungsaufgaben“ (mit der Verbandsgemeinde, den Verbandsgemeindewerken und den weiteren verbandsangehörigen Städten/Ortsgemeinden) zu beteiligen und hat den Bürgermeister der Verbandsgemeinde ermächtigt, den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilungen vorzunehmen.

Erneuerung des Gehweges in der Breite Straße Kettig

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen, der Maßnahme zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Beitragsmäßige Abrechnung der Ausbaumaßnahme "Breite Straße“, Gehweg, von Haus-Nr. 1 (Ecke Weißenthurmer Straße) bis Ende Haus-Nr. 19

Nach erfolgter Beratung hat der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die vorgenannten, vom Einmündungsbereich der Breite Straße 1 / Ecke Weißenthurmer Straße bis zum Ende des Grundstücks der Breite Straße 19, geplanten Ausbauarbeiten am Gehweg sollen durchgeführt werden.
  2. Die beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden im Wege der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge abgerechnet.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat Beschlüsse zu einer Personalangelegenheit und einer Grundstückangelegenheit gefasst.