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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 32/2023
Aus den Gemeinden
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Die Verbandsgemeindekasse informiert

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Die Verbandsgemeindekasse Weißenthurm macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2023 folgende Abgaben fällig werden:

Grundsteuer, Gewerbesteuervorauszahlungen, Hundesteuer sowie Straßenreinigungsgebühren

Bitte überweisen Sie so, dass die fälligen Steuern und Gebühren rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde Weißenthurm gutgeschrieben werden.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Bank

IBAN

BIC

Sparkasse Koblenz

DE16 5705 0120 0003 0001 06

MALADE51KOB

Volksbank RheinAhrEifel

DE10 5776 1591 7071 8405 00

GENODED1BNA

Postbank Köln

DE17 3701 0050 0019 2125 06

PBNKDEFF

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Ein SEPA-Lastschriftmandat hat viele Vorteile:

- Steuerpflichtige müssen sich nicht um Überweisungen kümmern und sparen so Zeit

- Steuerpflichtige sparen bares Geld: Je nach Bank werden bis zu 3 Euro pro Abbuchung erhoben, die mit einer Einzugsermächtigung nicht fällig werden

- Steuerpflichtige können nicht vergessen, die Zahlungen zu leisten und vermeiden so mögliche Mahngebühren

- Auch die Erstattung eines Guthabens ist mit einem Lastschriftmandat einfacher

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Weißenthurm unter www.vgwthurm.de.

Bitte beachten Sie: Das SEPA-Lastschriftmandat muss eigenhändig unterschrieben vorliegen! Gültig sind nur Originale. Nicht berücksichtig werden können per E-Mail oder Fax zugestellte Einzugsermächtigungen oder Kopien.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefonnummer 02637 / 913 - 118 gerne zur Verfügung.