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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 33/2022
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates Bassenheim

Am Donnerstag, 21.07.2022, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Aufnahme der Verbandsgemeinde Pellenz in den Zweckverband Vulkanpark und ein gleichzeitiges Ausscheiden der verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden Plaidt, Kruft, Kretz, Nickenich und Saffig

Um die Aufnahme der Verbandsgemeinde Pellenz in und ein Ausscheiden der verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden Plaidt, Kruft, Kretz, Nickenich und Saffig aus dem Zweckverband Vulkanpark zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat Bassenheim einstimmig der Änderung des § 3 der Verbandsordnung zugestimmt. Die Ortsbürgermeisterin oder ihr Vertreter wurden ermächtigt, der Ergänzung/Anpassung der Verbandsordnung bei der Verbandsversammlung im November 2022 zuzustimmen.

Annahme Planunterlagen 13. Änderung Bebauungsplan Im Sässel

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen und ein Deckblatt sowie eine Begründung erstellen zu lassen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage dieser Planunterlagen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Gemeindliche Einvernehmen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig ein gemeindliches Einvernehmen erteilt sowie zwei gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Bassenheim

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.
  2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 121.630,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 198.291,00 € und Einzahlungen in Höhe von 207.160,00 € übertragen.
  3. Der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zur Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Marc Ketzner gewählt.

Aufnahme von Investitionsdarlehen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Ortsbürgermeisterin (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.

Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug 2022 gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO

Der Ortsgemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einen Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst.