Am Donnerstag, 21.07.2022, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Aufnahme der Verbandsgemeinde Pellenz in den Zweckverband Vulkanpark und ein gleichzeitiges Ausscheiden der verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden Plaidt, Kruft, Kretz, Nickenich und Saffig
Um die Aufnahme der Verbandsgemeinde Pellenz in und ein Ausscheiden der verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden Plaidt, Kruft, Kretz, Nickenich und Saffig aus dem Zweckverband Vulkanpark zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat Bassenheim einstimmig der Änderung des § 3 der Verbandsordnung zugestimmt. Die Ortsbürgermeisterin oder ihr Vertreter wurden ermächtigt, der Ergänzung/Anpassung der Verbandsordnung bei der Verbandsversammlung im November 2022 zuzustimmen.
Annahme Planunterlagen 13. Änderung Bebauungsplan Im Sässel
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen und ein Deckblatt sowie eine Begründung erstellen zu lassen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage dieser Planunterlagen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Gemeindliche Einvernehmen
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig ein gemeindliches Einvernehmen erteilt sowie zwei gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Bassenheim
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
Zur Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Marc Ketzner gewählt.
Aufnahme von Investitionsdarlehen
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Ortsbürgermeisterin (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.
Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug 2022 gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO
Der Ortsgemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Ortsgemeinderat einen Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst.