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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 33/2022
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Stadtrates von Mülheim-Kärlich

Am Donnerstag, 21.07.2022, fand eine 27. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Ergänzungswahlen für die Ausschüsse

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Tätigkeitsbericht der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in der Stadt Mülheim-Kärlich

Der Stadtrat hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Bebauungsplan Zwischen Rheinau und Mülheimer Bach Planannahme

Der Stadtrat hat einstimmig die Planunterlagen (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den weiteren Einsatz von Photovoltaikanlagen zu prüfen und aufzunehmen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren zu veranlassen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

12. Änderung Bebauungsplan Gewerbepark I_Annahme des Planentwurfes

Der Stadtrat hat einstimmig die Planunterlagen (Deckblatt und textliche Festsetzungen) angenommen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren zu veranlassen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

Antrag auf Durchführung der 17. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark I"

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag auf Durchführung der 17. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark I“ zu entsprechen (Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB). Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstockung des Bestandsgebäudes in der Straße „Auf dem Hahnenberg 35“ von 2 auf 3 Vollgeschosse. Darüber hinaus soll auf Planungsanlass der Stadt im Rahmen des Änderungsverfahrens eine textliche Festsetzung zur verpflichtenden Errichtung/Installation von Photovoltaikanlagen bei der Neuerrichtung von Gebäuden bzw. Aufstockung von Bestandsgebäuden für den gesamten Geltungsbereich aufgenommen werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, das Planungsbüro namens und im Auftrag der Stadt für die ergänzenden Arbeiten zur Aufnahme einer Festsetzung zur verpflichtenden Errichtung/Installation von Photovoltaikanlagen gemäß der Honorarkalkulation vom 13.07.2022 zu beauftragen.

Es soll ein vereinfachtes Planänderungsverfahren gemäß § 13 BauGB mit nachfolgendem Ablauf durchgeführt werden:

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll 1 Woche bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB);
  2. Von einer frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB) wird abgesehen;
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB ermöglicht (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB);
  4. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb der Offenlegungsfrist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB).

Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von den umweltbezogenen Bestimmungen (Umweltprüfung/Umweltbericht/Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind/Umweltüberwachung) sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Planentwürfe werden unter dem Vorbehalt, dass diese in Bezug auf die Anwendung des Verfahrens gem. § 13 BauGB und die Aufnahme des Regelungsinhaltes bzgl. der Photovoltaikanlagen angepasst/ergänzt werden, angenommen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Anpassung der Planänderungsunterlagen das erforderliche Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen.

Sofern während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB) keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden, können die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 2 Abs. 2 BauGB ohne erneuten Beschluss des Stadtrates durchgeführt werden.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf eines „Städtebaulichen Vertrages“ zu erarbeiten und den Gremien in den nächsten Sitzungen vorzulegen.

Durchführung der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Im Burggarten I. Abschnitt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat hat einstimmig nachfolgende Beschlussfassung getroffen:

„Der Regelungsbestandteil „Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Multifunktionshalle und weitere Nutzungen hinter der Kurfürstenhalle“ soll kein Bestandteil mehr der Änderungsplanung sein. Auf Grundlage des Beschlusses sollen Honorarangebote bei geeigneten Planungsbüros zur Erstellung der Planänderungsunterlagen eingeholt werden. Die Auftragsvergabe kann der Stadtbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden erteilen.“

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes "Ende der Winninger Straße"

Der Stadtrat hat mit 4 Stimmenthaltungen beschlossen, dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ende der Winninger Straße“ nicht zu entsprechen.

Bebauungsplan "Urmitz-Bahnhof Mitte"

Der Stadtrat hat einstimmig die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, bei geeigneten schalltechnischen Büros Honorarangebote für die Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen bzw. die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens als Grundlage für die Finalisierung eines ersten Bebauungsplanentwurfes, welcher Bestandteil des weiteren offiziellen Bebauungsplanverfahren ist, einzuholen. Der Stadtbürgermeister wurde beauftragt, den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionssprechern an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Planungsleistung zur Erneuerung der Hallenbeleuchtung in der Philipp-Heift-Halle

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Planungsleistung Leistungsstufe 2 (LPH 5-9 HOAI) der Hallenbeleuchtung zum Angebotspreis in Höhe von 23.839,35 € zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

Freizeitbad Tauris Sachstand der Generalsanierung

Der Stadtrat hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen.

Freizeitbad Tauris Sachstand und evtl. Maßnahmen zur temporären Öffnung 2022

Der Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, Maßnahmen für die Einrichtung des Standbybetriebes und eine stufenweise vorübergehende Öffnung von Sauna und Bad bis zur Generalsanierung gemeinsam mit APM einzuleiten.

Die Verwaltung wurde mehrheitlich beauftragt, für eine temporäre Öffnung des Freizeitbades Tauris ab dem 01.01.2023 einen Betreiber auszuschreiben. Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Leistungsverzeichnis ist dem Stadtrat vorzulegen.

Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, für die künftige Betriebsführung des Freizeitbades Tauris das Vergabeverfahren vorzubereiten. Die Vergabeunterlagen sind im Stadtrat abzustimmen.

Der Werkausschuss sowie der Stadtrat sind in den ersten Sitzungen nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Befestigung des Fußweges in der Annastraße zum REWE-Markt

Der Stadtrat hat den Sachverhalt sowie die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, den Weg vom REWE-Markt bis zur vorhandenen Brücke zu asphaltieren und den Übergang zur Brücke barrierefrei anzugleichen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung weiterer erforderlicher Verfahrensschritte (Ausschreibung, Vergabe etc.) beauftragt.

Vergabe über die Errichtung eines Fuß-Radweg von der Fraunhofer-Straße bis zum Parkplatz an der Kindertagesstätte „Paukenzwerge“

Der Stadtrat hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, den Auftrag über die Herstellung eines Fuß-Radweg von der Fraunhofer-Straße bis zum Parkplatz an der Kindertagesstätte „Paukenzwerge“ zum Angebotspreis von 96.665,40 € zu erteilen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Auftragserteilung vorzunehmen.

Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug 2022 gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Der Stadtrat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Annahme/Vermittlung von Spenden

Der Stadtrat hat der Annahme der Spenden zugestimmt.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Stadtrat Beschlüsse zu Bau-, Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten gefasst.