Verbandsgemeinde Weißenthurm
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Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) Unter einer „Drohne“ versteht man ein unbemanntes Fluggerät. Nach den luftrechtlichen Bestimmungen wird zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen unterschieden. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte. Der Betrieb von …