1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung am 05.10.2022 durch den Verbandsgemeinderat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 128, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Weißenthurm haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 27.08.2022 bis 09.09.2022 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Str. 4, 56575 Weißenthurm, einzureichen. |
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| Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |