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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 36/2022
Aus den Gemeinden
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Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates von St. Sebastian

Am Dienstag, 19.07.2022, fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates von St. Sebastian statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:

Vorstellung Glasfaserausbau durch die KEVAG Telekom

Die Ratsmitglieder haben den Vortrag zur Kenntnis genommen.

Abnahme des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde St. Sebastian

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der gemäß §§ 43 ff Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aufgestellte Jahresabschluss wird entsprechend § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) festgestellt.

2. Die Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 GemHVO, die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus gelten, werden im Ergebnishaushalt in Form von Aufwendungen in Höhe von 220.300,00 € gebildet. Im Finanzhaushalt werden Auszahlungen in Höhe von 485.800,00 € und Einzahlungen (Kreditermächtigungen) in Höhe von 315.700,00 € übertragen.

3. Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Weißenthurm wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Zum Vorsitzenden für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde einstimmig das Ratsmitglied Henning Oster gewählt.

Aufnahme von Investitionsdarlehen

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Ortsbürgermeister (im Benehmen mit den Beigeordneten) zu ermächtigen, im Bedarfsfall die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen unter Beachtung der Voraussetzungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO in Anspruch zu nehmen.

Halbjahresbericht über den Haushaltsvollzug 2022 gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Der Ortsgemeinderat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Neu- und Ergänzungsausstattung mit Abfallbehältern und Bänken in der Ortsgemeinde St. Sebastian

Der Ortsgemeinderat hat mit 14 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen die Kostenschätzung zur Kenntnis genommen und beschlossen, der Anschaffung von Abfallbehältern und Ruhebänken zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung weiterer erforderlicher Verfahrensschritte (Ausschreibung, Vergabe) zu beauftragen.

Außerdem wurde der Bürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden und der Zentralen Vergabestelle nach Ausschreibung, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Falls sich im Rahmen der jeweiligen Angebotsprüfungen Gründe für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ergeben, wird der Bürgermeister ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden, das Verfahren aufzuheben sowie die Durchführung eines neues Vergabeverfahrens für die ausgeschriebene Maßnahme zu veranlassen.

Darüber hinaus wird der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, dann den Auftrag an den jeweiligen wirtschaftlichsten Bieter erteilen zu können.

Antrag der FWG-Fraktion für Straßenreparaturarbeiten

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, eine Ortsbegehung mit der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung durchzuführen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt ein Konzept, welche Maßnahme an welcher Straße notwendig ist und stellt dieses dem Bauausschuss vor.