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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ausgabe 38/2024
Aus den Gemeinden
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Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung

Möglichkeit der Einsichtnahme zur Einreichung von Vorschlägen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde St. Sebastian für das Haushaltsjahr 2024

Nach § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Ortsgemeinde St. Sebastian mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 13.09.2024 bis 07.10.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 131 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024, des 1.

Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung – 16.09.2024 bis 29.09.2024 – durch die Einwohner der Ortsgemeinde St. Sebastian bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm oder elektronisch an info@vgwthurm.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 über die innerhalb der vorgenannten Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

St. Sebastian, 13.09.2024

gez. Marco Seidl

-Ortsbürgermeister