Der Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand“ ist seit dem 20.05.2022 rechtsverbindlich (Geltungsbereich, siehe Übersichtsplan). Im Sommer 2020 wurde mit dem gesetzlichen Baulandumlegungsverfahren begonnen. Auch dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Am 12.09.2023 ist der Umlegungsplan unanfechtbar geworden.
Bevor mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden kann, sind jedoch noch zwei wichtige Bodenuntersuchungen durchzuführen.
Zum einen ist das Gelände nach Kampfmitteln, die sich möglicherweise im Untergrund befinden, zu untersuchen, um im Vorfeld der künftigen Bauarbeiten bereits mögliche Gefährdungen auszuschließen.
Weiterhin ist zur Lokalisierung möglicher archäologischer Befunde eine geophysikalische Prospektion durchzuführen, um das mögliche archäologische Potential des Areals schützen zu können und damit die denkmalpflegerische Beurteilung zu ermöglichen.
Diesbezüglich wurden im Jahr 2018 entsprechende Voruntersuchungen durchgeführt.
Bevor die Untersuchungen durchgeführt werden können, sind die Grundstücke zu räumen bzw. zu roden. Hierauf hat u.a. das Vermessungs- und Katasteramt im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens hingewiesen.
Die mit den Untersuchungen beauftragten Firmen weisen darauf hin, dass die Räumung der Grundstücke schonend durchgeführt werden muss. Es dürfen vorerst keine Bodeneingriffe erfolgen.
Weitere konkrete Hinweise zur Räumung der Grundstücke erfolgen in Kürze.
Zum Schutz vor möglichen Kampfmitteln bzw. möglicher archäologischer Befunde bitten wir um Beachtung.