Am Montag, 02.09.2024, fand eine öffentliche (konstituierende) Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz statt, über deren Verlauf folgendes zu berichten ist:
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der noch im Amt befindliche Ortsbürgermeister Norbert Bahl die am 09.06.2024 in den Ortsgemeinderat gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung.
Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der noch im Amt befindliche Beigeordnete Johannes Weiler händigte dem künftigen Ortsbürgermeister Norbert Bahl die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter aus.
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Ersten Beigeordneten wurde Frau Marion Höfer (SPD) gewählt. Zum weiteren Beigeordneten wurde Herr Johannes Weiler (SPD) gewählt. Zum zweiten weiteren Beigeordneten wurde Herr Oliver Koch (SPD) gewählt. Nach der Ernennung der ehrenamtlichen Beigeordneten legten Herr Johannes Weiler und Herr Oliver Koch ihre Ratsmandate nieder. Als Nachfolger wurden Herr Peter Frey und Herr Reinhold Pohl in den Rat einberufen und durch den Ortsbürgermeister Norbert Bahl gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung verpflichtet.
Festsetzung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem ehrenamtlichen Beigeordneten Johannes Weiler den folgenden Geschäftsbereich zu übertragen:
• Aufsicht und Überwachung der gemeindeeigenen Gebäude und Wohnungen,
• Aufsicht und Überwachung der Straßen, Plätze, Erholungsanlagen und Verkehrsangelegenheiten,
• Überwachung der Baustellen und Wahrnehmung der Baustellengespräche.
Der Beigeordnete ist in seinem Geschäftsbereich Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.
Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die folgenden Ausschüsse gebildet:
Die Ausschussmitglieder wurden einstimmig aufgrund der gemeinsamen Wahlvorschläge der Fraktionen gewählt.
Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese stimmt inhaltlich mit der bisher gültigen Geschäftsordnung überein.
6. Änderung der Hauptsatzung
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die 6. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Zuschuss an den Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. / Bezirksverband Koblenz-Trier
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Koblenz-Trier, mit 500 € zu unterstützen.
Zuschuss an den Möhnenverein Urmitz e.V. / Tanzgruppe "More Generation“
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Möhnenverein Urmitz 1939 e.V. / Tanzgruppe „More Generation“ mit 500 € zu unterstützen.
Zuschuss an den Sportverein Urmitz 1913/1970 e.V. für die Neubeschaffung einer Anzeigetafel
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Sportverein Urmitz 1913/1970 e.V. bei der Neubeschaffung der Anzeigetafel für die Peter-Häring-Halle mit 1000 € zu unterstützen.
Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "In der Batterie"
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan „In der Batterie“ in einem 3. Änderungsverfahren zu überarbeiten und die durch den geplanten Brunnenneubau betroffenen Teilflächen in der Gemarkung Urmitz, Flur 5, Flurstück-Nrn. 77/1, 77/2, 75, 305/76 und 304/76, zu verlegen. Die entfallenden Kompensationsflächen sind unter naturschutzfachlicher Begleitung auf geeigneten Ersatzflächen zu erbringen.
Es soll ein vereinfachtes Planänderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit nachfolgendem Ablauf durchgeführt werden:
| a) | Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen; |
| b) | Von der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB) wird abgesehen; |
| c) | Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ermöglicht (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB); |
| d) | Den berührten Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Nachbargemeinden wird innerhalb der Frist der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB). |
Weiterhin wird im vereinfachten Verfahren von den umweltbezogenen Bestimmungen (Umweltprüfung/Überwachung) gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.